Der Handwerker, ein Verputzer aus dem Landkreis Vulkaneifel, muss statt 33 000 Euro nur 24 580 Euro an das Paar zahlen. "Das deckt lediglich einen Bruchteil der eigentlichen Kosten", erklärt Ralf Becker, der seit 2004 im Keller seines Neubaus leben muss.
Rückblick: Das Paar hatte den Verputzer mit den Fassadenarbeiten einschließlich der Dämmung beauftragt. Weil der aber dabei falsches Material verbaute, kam es an dem Holzrahmenhaus zu großen Schäden mit Wassereintritt an den Dämmfächern und einem maroden Holzbalken im Fachwerk.
Weil eine Einigung nicht möglich war, zog das Paar vor das Landgericht. Ein Sachverständiger stellte daraufhin fest, dass die Montage nicht sach- und fachgerecht erfolgt sei, deswegen sprach das Gericht den beiden 44 000 Euro zu.
Doch zur Schadensbegleichung kam es nicht, denn der Verputzer meldete Insolvenz an, es war zunächst kein Geld zu holen. Doch das Paar gab nicht auf, sondern es recherchierte und kam dahinter, dass der Handwerker nachweislich schon zum Zeitpunkt des Werksvertragsabschlusses zahlungsunfähig war.
Trotz des klaren Falls von Insolvenzverschleppung begann daraufhin für das Paar ein Justizmarathon bis hin zum Bundesgerichtshof, der den Fall dann wieder an das Oberlandesgericht übergab.
Im vergangenen November schien dann die Angelegenheit endlich erledigt zu sein. Das Gericht hatte den beiden in einem Säumnisurteil 33 000 Euro zugesprochen, das die beiden zähneknirschend akzeptieren mussten. Bereits damals sagten die Mayener, dass mit dem Geld noch nicht mal die Wiederherstellungskosten gedeckt werden könnten, geschweige denn die horrenden Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.
Nun kam ein erneuter Rückschlag, denn das Gericht hatte, nachdem der Verputzer in Berufung gegangen war, erneut einen Gutachter beauftragt. Der sollte feststellen, wie viel es zum heutigen Zeitpunkt kostet, den Ist-Zustand zum Zeitpunkt vor der Tätigkeit des Verputzers wiederherzustellen.
Zum Leidwesen der Kürrenberger hatte der Sachverständige jedoch nur anhand von Plänen Mengenangaben erfasst, die Preise anhand von Marktanalysen ermittelt und zudem in seinem Gutachten Entsorgungskosten falsch berechnet. Für die Bauherren Simon und Becker lief so ziemlich alles schief, dennoch freuen sie sich, dass sie nun ihr schmuckes Einfamilienhaus fertig herrichten können, damit sie bald aus dem Keller in den Wohnbereich einziehen können.
Das Urteil ist rechtskräftig. Die Kürrenberger wollen es nach eigener Aussage nicht anfechten.
Ricarda Helm