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Sechs statt vier Jahre Haft für Messerstecherin

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Koblenz/Andernach. Nachdem sie 2014 zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, musste sich eine 58-jährige Andernacherin seit Februar erneut vor dem Koblenzer Landgericht verantworten. Grund dafür: Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil der dritten Strafkammer im Revisionsprozess auf Antrag der Staatsanwaltschaft teilweise aufgehoben. Am Dienstag erhöhte das Landgericht die Haftzeit der Angeklagten mit dem neuen Urteil auf sechs Jahre.


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