Mayen. Die Veranstalter der Gegenkundgebung zur Lesung von Thilo Sarrazin in Mayen am heutigen Donnerstag müssen weitere Auflagen erfüllen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz heute entschieden. Der Veranstalter der Lesung in der Mayener Bücherstube hatte Widerspruch gegen die Genehmigung der Gegenkundgebung erhoben. Sein Antrag hatte teilweise Erfolg, teilt das Verwaltungsgericht mit.
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